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Anwendungsbereich: Das EG-Rindfleischetikettierungsrecht bezieht sich auf frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch. Hervorzuheben ist, dass Hackfleisch ebenfalls unter den Anwendungsbereich fällt. Wurde das Hackfleisch jedoch einer Zubereitung oder weiteren Verarbeitung (z.B. Gewürzbeimischung) zugeführt, so sind diese Erzeugnisse nicht mehr von der Etikettierung betroffen. Erzeugnisse, die durch Verarbeitung von Rindfleisch hergestellt werden, unterliegen folglich nicht dem Rindfleischetikettierungsrecht. So ist z.B. auch der Gastronomiebereich von diesen Regelungen nicht betroffen. Entscheidend für die Etikettierungspflicht ist der im Zeitpunkt der Vermarktung bestehende Zustand des Fleisches. Die Absicht des Abnehmers, das Rindfleisch zu verarbeiten oder z.B. an Gastronomiebetriebe zu vermarkten, befreit nicht von der Pflicht zur Etikettierung.
Folgende Produkte müssen nicht gekennzeichnet werden: Rindersteak mariniert, Knochen vom Rind, Hackfleisch gemischt wenn Rindanteil unter 50%.
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