Handelsklassen

Da wir das Thema wichtig finden, jedoch das Rad nicht neu erfinden wollen,
verweisen wir auf die unten aufgeführte Landesstelle Schwäbisch Gmünd, die diese Arbeit vorzüglich darstellt.

Landesstelle für
landwirtschaftliche Marktkunde (LLM)
Schwäbisch Gmünd

Grundsätzliches

Für alle wichtigen Nahrungsmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft sind Handelsklassen,
Qualitätsnormen oder Gütevorschriften festgelegt. Sie ermöglichen die Beurteilung und
Einstufung von landwirtschaftlichen Produkten und damit die Preisbewertung und den
Handelsverkehr auf der Grundlage qualitativer Merkmale. Handelsklassen z.B. sind eine
wesentliche Grundlage für Verkaufsabrechnungen und deren Vergleichbarkeit.

Handelsklassen, Qualitätsnormen und Gütevorschriften haben damit eine dienende Funktion,
die allen am Warenverkehr Beteiligten zugute kommt. Die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften in den verschiedenen Handelsstufen wird durch amtliche oder amtlich bestellte
Kontrollorgane überwacht. Für die meisten Produkte sind dies die Regierungspräsidien und der Wirtschaftskontrolldienst. Diese Stellen können auch weitergehende Informationen zu den im
folgenden dargestellten Normen erteilen.
 

 Handelklassen von Rindfleisch
 
Handelsklassen von Schweinefleisch
 
Handelsklassen von Lammfleisch
 
Vermarktungsnorm für geschlachtetes Geflügel
 
Vermarktungsnormen für lebendes Schlachtvieh