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Landesstelle für landwirtschaftliche Marktkunde (LLM) Schwäbisch Gmünd
Grundsätzliches
Für alle wichtigen Nahrungsmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft sind Handelsklassen, Qualitätsnormen oder Gütevorschriften festgelegt. Sie ermöglichen die Beurteilung und Einstufung von landwirtschaftlichen Produkten und damit die Preisbewertung und den Handelsverkehr auf der Grundlage qualitativer Merkmale. Handelsklassen z.B. sind eine wesentliche Grundlage für Verkaufsabrechnungen und deren Vergleichbarkeit.
Handelsklassen, Qualitätsnormen und Gütevorschriften haben damit eine dienende Funktion, die allen am Warenverkehr Beteiligten zugute kommt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in den verschiedenen Handelsstufen wird durch amtliche oder amtlich bestellte Kontrollorgane überwacht. Für die meisten Produkte sind dies die Regierungspräsidien und der Wirtschaftskontrolldienst. Diese Stellen können auch weitergehende Informationen zu den im folgenden dargestellten Normen erteilen.
Handelklassen von Rindfleisch Handelsklassen von Schweinefleisch Handelsklassen von Lammfleisch Vermarktungsnorm für geschlachtetes Geflügel Vermarktungsnormen für lebendes Schlachtvieh
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