Vorgehensweise

Vorgehensweise nach den Richtlinien der  Europäischen Union

Seit dem 1. September 2000 gibt es EU-weit eine neue Etikettierungsverordnung. Sie soll die Herkunft von Rindfleisch für den Verbraucher erkennbar machen. In Kraft getreten ist zunächst die erste Stufe der Verordnung, die den Verbraucher unter anderem über den Ort der Schlachtung und Zerlegung informiert. Die Angaben über die Herkunft des lebenden Rindes wird erst ab 2002 europaweit Pflicht.

Auf dem Etikett von frischem, gekühltem und gefrorenem Rindfleisch müssen sich seit dem 1. September 2000 folgende Angaben befinden:

  • · eine Referenznummer, die eine Rückverfolgbarkeit zum verarbeiteten Tier oder der Tiergruppe ermöglicht
  • · die Codenummer des Schlachtbetriebes
  • · die Codenummer des Zerlegebetriebes

Noch wird die Verordnung nicht einheitlich umgesetzt. Die Kürzel auf den Etiketten sind für den Verbraucher häufig schlecht nachvollziehbar.

Kürzel wie DDD bedeuten etwa: In Deutschland geboren, in Deutschland geschlachtet, in Deutschland zerlegt.

Kürzel mit Nummern weisen zwar auf den Schlacht- (ES) beziehungsweise Zerlegungsbetrieb (EZ) hin, es fehlt allerdings manchmal ein deutlicher Hinweis auf das Land, in dem das Fleisch geschlachtet und zerlegt wurde.

Ab 1. Januar 2002 muss nach der Verordnung (EG) Nr.1760/2000 die obligatorische Etikettierung von Rindfleisch um die Herkunftsangaben zur Geburt und Mast ergänzt werden.
Angaben zur Geburt und Mast sind bei Hackfleisch nur dann anzugeben, wenn die Namen der Mitgliedstaaten oder Drittländer, in denen die betreffenden Rinder geboren und gemästet wurden, sich von dem Mitgliedstaat der Herstellung des Hackfleisches unterscheiden.